Kurz notiert

Im Jahr 2020 wurden von der Bundesregierung wichtige Gesetze verabschiedet, die Auswirkungen auf den Betrieb und die Kosten von Energieerzeugungsanlagen haben und die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Deutschland vorantreiben sollen. Damit wurde der Schwerpunkt der Erneuerbaren Stromerzeugung als Bestandteil der Energiewende durch neue Vorgaben für die emissionsarme Bereitstellung und Nutzung von Wärme ergänzt.

Dies ist auch für unsere Kunden bei Beratung, Planung und Bau von Energieanlagen von Bedeutung.

 

44. BImSchV seit August gültig

In der 44. BImSchV wurden zulässige Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen neu festgelegt, mit teilweise erheblichen Auswirkungen auf Bestands- und Neuanlagen. Für BHKW-Anlage sind die Übergangsregelung bis zum 31.12.2024 sowie bis zum 31.12.2028 von hoher Bedeutung, nach Ablauf der Übergangsregelungen werden auch für Bestandsanlagen die Grenzwerte für NOx spürbar verschärft.  Zur Einhaltung der neuen Grenzwerte und um die Emissionen unter den dann zulässigen Wert zu senken, steht derzeit nur eine technische Lösung über eine zusätzliche SCR-Anlage zur Verfügung.

 

Gebäude-Energie-Gesetz tritt im November 2020 in Kraft

Zum 1.11.2020 löst das Gebäude-Energie-Gesetz das Energieeinspargesetz, die EnEV und das EEWärmeG ab. Ziel ist es, die bisherigen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Erneuerbaren Energien für Wärme und Kälte sowie energetische Vorgaben für den Bau und die Sanierung von Gebäuden in einem Gesetz zu bündeln, statt wie bisher das Thema in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen zu regeln. Wichtigste Änderung im Gesetz ist die Einführung eines neuen Berechnungsverfahrens zur Ermittlung der Energieverbräuche für Wohngebäude. Bei Nichtwohngebäuden ändert sich kaum etwas, die DIN 18599 war bisher schon Grundlage für den Wärmebedarfs-Nachweis. Die Verpflichtung, erneuerbare Energien einzusetzen, kann nun auch durch Stromerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen erfüllt werden. Ersatzmaßnahmen, die von der Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energie entbinden, bleiben unverändert:

  • KWK-Anlagen, die mehr als 50 % des Wärmebedarfs decken,
  • Fernwärmeversorgung mit einem Anteil von KWK-Wärme größer 50 %, oder
  • Bau des Gebäudes mit einem Wärmedurchgangswertes um mehr als 15 % unter den Vorgabewerten des Gesetzes.

Diese Maßnahmen befreien von der Pflicht zum Einsatz Erneuerbarer Energien. Die Anforderungen an bereits eingeführte verpflichtende Instrumente zur Überwachung der Energieeffizienz von Gebäuden wie „Energieausweis“ und „Energetische Inspektion von Klimaanlagen“ werden präziser gefasst, wodurch der Aufwand zur Erstellung vermutlich steigen wird.

CO2-Bepreisung startet zum 1. Januar 2021

Ab 1. Januar 2021 wird der Ausstoß von Treibhausgasen für Heizen und Autofahren zunächst mit einem Preis von 25 €/t netto beaufschlagt, ansteigend bis zum Jahr 2025 auf 55 €/t. Der Gaspreis erhöht sich dadurch zunächst um etwa 5 €/MWh netto – im Jahr 2025 dann schon um 11 €/MWh. Bedingt durch die aktuell sehr niedrigen Handelspreise für Erdgas, die deutlich unter 20 €/MWh liegen, wird sich die neue Bepreisung im Jahr 2021 kaum negativ auf die Jahresenergiekosten auswirken. Da der Stromhandelspreis seit dem Frühjahr wieder auf einen Wert auf nun wieder deutlich über 35 €/MWh (Base) angestiegen ist, bleiben Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung trotz der einseitigen Bepreisung des Brennstoffs wirtschaftlich attraktiv. Für die  4. Handelsperiode im europäischen Zertifikatehandel, in dem CO2-Zertifikate gehandelt werden, die nicht der nationalen Emissions-Bepreisung unterliegen, beträgt der Preis derzeit ebenfalls etwa 25 €/t, so dass die Strom- und Wärmeerzeugung in großen Anlagen nicht gegenüber den kleinen Anlagen bevorzugt wird.

 

Dekarbonisierte Wärmeversorgung erfordert modernen Energiemix

In einer von uns durchgeführten Untersuchung im Herbst 2020 konnte nachgewiesen werden, dass eine CO2-arme Energieversorgung für ein Krankenhaus mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Erforderlich ist hierbei jedoch ein langfristiger bzw. vorausschauender Realisierungsplan, um heute bereits die Strukturen zu schaffen, die langfristig den Energieverbrauch und die Emissionen senken.

Letztlich ist es ein Bündel an Maßnahmen, der zu einer Reduktion der Emissionen von über 80 % bis zum Jahr 2050 führen wird.

Hierunter fallen der Betrieb eines BHKW mit emissionsarmen Gas (green gas), Wärmepumpen zur Deckung der Spitzenlast, Errichtung von Neubauten orientiert an Passivhaus-Vorgaben, Maßnahmen zur Reduktion des Wärme- und Kälteverbrauchs sowie der Einsatz von regenerativem Strom.

 

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